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Einkommen sichern mit einem P-Konto

Wer Schulden hat, gerät möglicherweise in ein Vollstreckungsverfahren. Das Konto ist plötzlich eingefroren und laufende Kosten können nicht mehr bezahlt werden. Mit einem Pfändungsschutzkonto schützen Sie Ihre Existenz und können verhindern, dass Ihr Geld komplett eingefroren wird.

Was ist ein Pfändungsschutz-Konto?

Bei einem Pfändungsschutz-Konto erfolgt eine Umstellung Ihres Girokontos. Sie können ein pfändungssicheres Konto bei Ihrer Bank beantragen. Haben Sie eine Kontopfändung durch einen Gläubiger, müssen Sie Ihr Konto innerhalb von vier Wochen spätestens umstellen auf ein Pfändungsschutz-Konto (kurz genannt: P-Konto). Durch ein P-Konto sichern Sie Teilbeträge von Ihren Geldeingängen und können trotz einer Kontopfändung weiterhin über Geld verfügen.

Pfändungsfreie Einkünfte

Haben Sie sich für die Umstellung auf ein P-Konto entschieden, sind monatlich Einkünfte von 1.073,88 Euro pfändungssicher. Dieser Grundbetrag erhöht sich durch Familienmitglieder, die der Schuldner finanzieren muss. Alle Einkünfte über 3292,09 Euro werden bei einem P-Konto an den Gläubiger vollständig überwiesen. In einer festgelegten Pfändungstabelle können Schuldner und Gläubiger nachlesen, wie viel Geld zwischen 1073,88 Euro und 3292,09 Euro gepfändet wird. Bei www.kreditzentrale.com können Sie worauf Sie bei der Berechnung der Pfändungsfreibeträge achten müssen.

Wer hat Anspruch auf ein Pfändungsschutzkonto?

Jeder kann ein pfändungssicheres Konto beanspruchen. Die meisten Banken stellen ein normales Girokonto auf ein pfändungsgeschütztes Konto um, sobald Sie das beantragen. Erkundigen Sie sich bei Ihrer Bank über anfallende Gebühren, die damit in Verbindung stehen können. Jede Privatperson darf ein P-Konto besitzen. Bestehende Kreditkartenverträge werden meistens gekündigt, wenn die Umstellung auf ein P-Konto erfolgt. Sind Sie auf Nutzung einer Kreditkarte angewiesen, erkundigen Sie sich nach einer Kreditkarte, die auf Guthabenbasis geführt wird. Bahnen sich Schulden an oder haben Sie Schulden, sollten Sie nach der Umstellung auf ein P-Konto beispielsweise eine Schuldnerberatung für Selbständige aufsuchen.

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